§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung“.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des
Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein bezweckt die Förderung der Heimatpflege, der
Heimatkunde und der Heimatgeschichte, des heimatlichen Brauchtums einschließlich
Sprache, Liedgut und Denkmalschutz, die Sammlung und Pflege heimatkundlicher
Unterlagen sowie die Erstellung von
Heimatblättern. Dabei erstrebt er Überliefertes
und Neues sinnvoll zu vereinen, zu pflegen und weiterzuentwickeln, damit
Kenntnis der Heimat, Verbundenheit mit ihr und Verantwortung für sie in der
Bevölkerung auf allen dafür in Betracht kommenden Gebieten geweckt, erhalten
und gefördert werden.
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